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Kurzübersicht: Vorschriften der Landesregierung Niedersachsen zu Coronavirus
Siehe auch Link:
https://www.reiseland-niedersachsen.de/informationen-zum-coronavirus
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 22. April 2021
Bundestag und Bundesrat haben die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen (Bundesweite Notbremse), das Gesetz trat am Freitag, dem 23. April in Kraft.
Wichtig:
Nach § 77 Abs. 6 Satz 3 Infektionsschutzgesetz muss in Landkreisen und kreisfreien Städten anhand der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichen Zahl der Neuinfektionen geprüft werden, ob in ihrem Gebiet die Sieben-Tage Inzidenzschwelle von 100 (vgl. § 28b Abs. 1 und 3) bzw. 165 (vgl. § 28b Abs. 3) dauerhaft überschritten bzw. unterschritten wurde, um dann ggf. hierauf durch entsprechende öffentliche Bekanntmachungen (Allgemeinverfügung) gemäß § 28b Abs. 1 Sätze 3 und 4, Abs. 2 zu reagieren.
» Hier geht es zu der Datenbasis des Robert-Koch-Instituts
» Hier finden Sie die arbeitstäglich aktualisierte RKI-Tabelle (Excel) mit der Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle und 7-Tage-Inzidenzen nach Bundesland und Landkreis
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die nachstehende Fassung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten:
Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 23. April 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:
Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2021